DEKA Immobilien Global – Offener Immobilienfonds DEKA Immobilien Global

Der Deka ImmobilienGlobal investiert weltweit in Immobilienprojekte. Ziel ist es antizyklisch zu agieren und Effekte der Globalisierung auszunutzen.

 

Fakten zu DEKA ImmobilienGlobal Immobilienfonds

 

Auflagedatum    28.10.2002
Ausschüttungsart    Ausschüttend
Prospektierter Ausgabeaufschlag    5,26%
Prospektierter Rücknahmeabschlag    5,00%
Verwaltungsgebühr    maximal bis zu 1,50 % pro Jahr
Erfolgsbeteiligung Fondsmanagement    nein, Sonstige Kosten: Bis zu 2,00 % des Kauf bzw. Verkaufspreises bzw. der Baukosten
Depotbank    DEKA (Deka Immobilien Investment GmbH), Frankfurt am Main
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Anlageziel DEKA ImmoGlobal Fonds

Das Anlageziel des Fonds liegt in der Erzielung regelmäßiger Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs des Immobilienvermögens

 

Liegenschaften DEKA ImmoGlobal Fonds

Zur Erreichung des Anlageziels investiert die Gesellschaft das Fonds Sondervermögen weltweit in Immobilien. Bis zu 49% des Immobilienfonds Sondervermögens dürfen in Immobilien in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angelegt werden.

Außerhalb des Abkommen können in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, China (inkl. Hongkong) und Japan jeweils bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens – in Brasilien, Kanada, Mexiko, in der Russischen Förderation, in der Schweiz und in Singapur jeweils bis zu 30% des Wertes des Sondervermögens investiert werden.

Bis zu 15% des Immobilienfonds Sondervermögens können für Erwerbungen von Immobilien in Ländern Mittel- und Südamerikas, Nordafrikas und Osteuropas verwendet werden.

 

DEKA ImmoGlobal Fonds steuerlicher Aspekt

Immobilieninvestitionen im Ausland werden in aller Regel fremdfinanziert. Dies erfolgt einerseits zur Währungsabsicherung (Kreditgewährung in der Fremdwährung des Belegenheitsstaates) und/oder zur Erzielung eines Leverage Effektes (Steigerung der Eigenkapitalrendite, indem Fremdkapital zu einem Zinssatz unterhalb der Objektrendite aufgenommen wird).

Da das Sondervermögen im Ausland steuerpflichtig ist, können die Darlehenszinsen dort steuerlich geltend gemacht werden.

Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist, die auf Ebene des Sondervermögens erzielt werden, sind beim Anleger stets steuerpflichtig, die gilt unabhängig davon ob sie zur Ausschüttung verwendet werden oder thesauriert werden.

Steuerfrei bleiben ausländische Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien, auf deren Besteuerung Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (Freistellungsmethode) verzichtet hat (Regelfall). Der aus dem Ausland zufließende, aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Inland nochmals zu versteuernde Betrag unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

 

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Weitere Informationen zu Immobilienfonds

>Immobilienfonds Auszahlungsplan

>Immobilienfonds als Sparplan